Online-Wanderwart
Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit eine Wanderung im Ostalbkreis, nach § 5 (1) und § 5a der Bienenseuchen-Verordnung beim Veterinäramt zu melden.
Jeder Imker muss ein Verstellen (Anwandern und Abwandern) der Bienenvölker unverzüglich beim Veterinäramt melden. Im Ostalbkreis muss das Veterinäramt eine Kopie der Gesundheitsbescheinigung (Seuchenfreiheitsbescheinigung) zugesendet werden. Nach der Bienenseuchen-VO ist die Gesundheitsbescheinigung gültig, wenn sie nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt wurde und nicht älter als neun Monate ist. Die Gesundheitsbescheinigung wird bei uns in Baden-Württemberg durch Bienensachverständige ausgestellt.
Der Bienenbesitzer muss ein Schild mit seinem Namen, der Adresse und der Anzahl der Bienenvölker in deutlich lesbarer und haltbarer Schrift, gut sichtbar am Bienenstand anzubringen. Auch bei vorübergehendem Ortswechsel.
Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden sie Ihre digitalisierte Gesundheitsbescheinigung hoch. Alle Daten werden direkt am das zuständige Veterinäramt weiter geleitet.
Meldeformular bei Wanderungen im OstalbkreisFür unsere Teilnehmer des Grundkurses 2 gilt, dass die Meldung an das Veterinäramt über die Erstellung des Tierhalterantrages stattfindet. Alle Völker am Lehrbienenstand/Bienenzentrum sind untersucht und es kann bei Bedarf eine Kopie der Gesundheitsbescheinigung mitgegeben werden.
Quelle Bild: Wikipedia - Pollinator