Amerikanische Faulbrut
Die Amerikanische Faulbrut

Das Bakterium „Paenibacillus larvae“ kommt, in Form von Sporen, über kontaminierten Honig oder Waben in die Beute. Die Bienen verteilen diese dann über den Futteraustausch oder Körperkontakt im Volk. Die Sporen kontaminieren dann den Honig, was wiederum auch den Futtersaft der Ammenbienen betrifft. Da es sich um eine Krankheit der älteren Bienenbrut handelt, sind adulte Bienen nicht betroffen und können die Sporen somit lange verbreiten. Bringt eine Ammenbiene die Sporen in die Zelle, beginnt der unausweichliche Kreislauf. Im Darm der Larve reifen die Sporen aus und vermehren sich zu Stäbchen. Merken die Bienen vor dem verdeckeln der Zelle einen Befall, wird die Brut von den Putzbienen entfernt und die Zelle gereinigt. Wir die Zelle aber vorher verdeckelt, wird die Larve von dem Bakterium regelrecht durchflutet. Sie überschwämmen den Darm und durchbrechen dann das Mitteldarmepithel, was zwangsläufig zum Tod der Larve führt. Durch den Tod der Larve „ernährt“ sich das Bakterium vom Toten Körper bleibt eine bräunliche Masse zurück, die mit der Zeit eintrocknet. Diese Masse trocknet mit der Zeit ein und nach vollständiger Zersetzung enthält jede so infizierte Zelle bis zu 2,5 Millionen neue Sporen.
Während sich die Sporen in der Beute ausbreiten, wird das Bienenvolk enorm geschwächt. Das führt unter anderem dazu dass andere Bienen die geschwächten Völker ausräubern und auf diesem Weg die Sporen in Ihre Völker tragen. Somit erklärt sich auch der Begriff „Bienenseuche“.
Für den Menschen besteht keine Gefahr und selbst sporenhaltiger Honig kann gegessen werden.
Diese Bienenseuche unterliegt der Tierseuchen – Gesetzgebung!
Schon ein Verdacht ist beim Veterinäramt meldepflichtig! Es geht hier nicht nur um einzelne Bienenvölker. Denken sie daran, dass sich diese Seuche auf alle ihre Völker und der in der Umgebung liegenden Imker übertragen kann! Nach der amtlichen Feststellung der Faulbrut durch das amtliche Veterinäramt, wird um den Faulbrutstand ein Sperrbezirk von mindestens einem Kilometer eingerichtet. Im Verdachtsfall dürfen an den Beuten keinerlei Veränderungen mehr durchgeführt werden! Alle in diesem Gebiet befindliche Beuten werden untersucht.
Bienenseuchen-Verordnung ab III. : http://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/BJNR005940972.html
Leider ist eine Sanierung eines infizierten Bienenvolkes so gut wie nie von Erfolg gekrönt. Auch stehen den meisten Imkern die dafür nötigen Mittel nur selten zur Verfügung. Diese Sanierungen sind nur in dann möglich, wenn die Infizierung noch am Anfang ist. Die Möglichkeiten sind hierfür nur die Kunstschwarmbildung oder eine Beutedesinfektion (vor allem bei Kunststoffbeuten). Allerdings muss jegliches Material entfernt und vernichtet werden, das schon einmal berührt wurde. Werkzeuge müssen ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert werden. Ein Einschmelzen der Waben muss unter strengen festgelegten Parametern erfolgen, um sicher zu stellen, dass auch alle Sporen vernichtet werden. Jeglicher Verdacht ist nach den juristischen Regeln, der Bienenseuchen-Verordnung zu behandeln. Auch wer sich nicht sicher ist, sollte dies dem Veterinär melden. Dieser führt dann die entsprechenden Untersuchungen durch. Meldet ein Imker diesen Verdacht nicht, macht er sich strafbar!
Im Fall eines Ausbruchs werden die Betroffenen Völker durch Abschwefeln vernichtet und das gesamte Material verbrannt. Völker die im Verdacht stehen, befallen zu sein, dürfen nicht mehr umgezogen werden. Auch muss der Imker sicherstellen, dass in seinen Völkern keine Räuberei durch fremde Bienen stattfindet.
All diese Maßnahmen müssen unter Aufsicht des zuständigen Veterinärs stattfinden!
Viele Länder setzten auf eine Antibiotika Behandlung. Jedoch ist diese nur in der aktiven Wachstumsphase möglich. Sporen die im Darm der Larven sitzen werden nicht abgetötet. Diese Sporen können unter entsprechende Bedingungen bis zu 50 Jahren überleben! In Deutschland gibt es kein zugelassenes Medikament!
An der Brigham Young University wird aktuell an der Phagenthearpie zur Behandlung der Faulbrut geforscht. Eine Phage injiziert sein Genom in eine Bakterienzelle. Phagen sind Viren, die auf Bakterien und Urbakterien als Wirkzellen spezialisiert sind. Diese Methode scheint vielversprechend, es ist aber noch jahrelange Forschung notwendig um die Wirksamkeit nachzuweisen.

Jeder Imker kann eine Futterkranzprobe auf die AFB bestimmen lassen. Ein Nachweis von Sporen, bedeutet aber nicht, das die AFB schon ausgebrochen ist. Erst der Klinische Befund zieht Maßnahmen nach sich. Dazu zahlt u.a. die Streicholzprobe. Die Probe ist positiv, wenn an dem Streichholz ein schleimiger, klebstoffartiger Faden nach oben gezogen wird und keine Larvenkörper mehr erkennbar sind. Ist die Zelle bereits eingetrocknet, kann diese Probe nicht mehr durchgeführt werden. Ein sicherer Beleg für den Befall, kann nur eine Untersuchung im Labor erbringen.
Bild: Tanarus
Zusammenfassung der Verdachtsmomente
- Lückenhafte Brutzellen (Das kann auch andere Gründe wie Varroose haben)
- Einzeln stehengebliebene verdeckelte Zellen
- Starker Geruch beim öffnen der Beute (es riecht wie Knochenleim)
- Verfärbung der verdeckelten Brut
- Eingefallene oder löchrige Zelldeckel
- Dunkelbrauner Schorf, in der unteren Zellrinne, der sich nicht entfernen lässt
Aufhebung der Schutzmaßnahmen nach der Bienenseuchen-Verordnung
Die Maßnahmen werden vom Veterinär aufgehoben, wenn die Amerikanische Faulbrut erloschen ist. Das bedeutet:
- wenn die Bienen des Betroffenen Standes alle verendet sind oder getötet wurden und alles beseitigt ist.
- Wenn die Bienen nachweislich erfolgreich behandelt wurden – nach §9 Abs. 2
- Unter amtlicher Überwachung eine Entseuchung stattfand und dies von einem Tierarzt abgenommen wurde
Der Sperrbezirk wird aufgehoben, wenn die genannten Punkte erfüllt sind und die Untersuchung nach § 11 Abs.1 Nr.1 einen negativen Befund ergeben hat.
Filmmaterial: Amerikanische Faulbrut - Eine gefährliche Erkrankung des Bienenvolkes
Ein Film des TIB-TV Portals https://av.tib.eu/media/9188 zeigt den Befall und die Vorgehensweise des Veterinärs. Der Film ist auf dem Stand des Jahres 1998 und enthält noch keine neueren Wissenschaftlichen Erkenntnisse. Sehenswert ist dieser Film jedoch auf jeden Fall.
Quelle:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Faulbrut
- Bienenseuchen-Verordnung Deutschland
- Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Gesetzgebung, Landesrecht SR 916.401 Tierseuchenverordnung.
- Bieneninstitut Celle: Faulbrut
- Untersuchung von Futterkranzproben auf Faulbrutsporen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Phagentherapie
- Bild Streichholzprobe: Tanarus
- https://av.tib.eu/media/9188
- https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/uploads/media/Skript_Bienenkrankheiten_03.pdf
© BV Aalen